Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot, Auftrag, Preis1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Anderslautende Bedingungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Das gilt auch für den Fall, dass ein Besteller auf seine eigenen Einkaufsbedingungen verweist. Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als abgeschlossen.
1.3. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und ab Lager zu verstehen. Verpackung, Fracht, Rollgeld, Transportversicherungskosten sowie Kosten der Montage oder Aufstellung gehen zu Lasten des Bestellers. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
2. Zahlungsziel, Zahlungsbedingungen, Rücktritt2.1. Unsere Rechnungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Barzahlung innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto vergütet. Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät.
2.2. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.
2.3. Der Besteller verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
3. Lieferung3.1. Teillieferungen sind zulässig.
3.2. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens oder des Willens unserer Unterlieferer liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik usw. Sofern sich diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages auswirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
4. Gefahrenübergang4.1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht. Mangels besonderer Versandvorschriften des Bestellers haben wir die Versendung auf den nach unserem Ermessen besten Weg zu erwirken. Werden vom Besteller keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann dies auf Kosten des Bestellers von uns ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.
4.2. Dem Besteller wird zu seinem eigenen Interesse empfohlen, bei Beschädigungen der Lieferung den Transporteur unverzüglich zu benachrichtigen, um allfällige Rechte zu wahren.
5. Eigentumsvorbehalt5.1. Die gelieferte Ware bleibt unbeschadet des früheren Gefahrüberganges bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Liefervertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers unser Eigentum. So lange die Ware unser Eigentum ist, ist der Besteller nicht berechtigt, die gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen. Droht unserem Eigentum von dritter Seite Gefahr, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
5.2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. |
6. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung6.1. Der Besteller hat eine Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder wegen entdeckter Mängel sind sofort nach Empfang der einzelnen Lieferung schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet wird. Der Besteller ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen. Im übrigen haften wir für Mängel der Lieferung unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: All diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, welche innerhalb von 24 Monaten, ab Lieferdatum gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Stoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden bzw. deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, Nachlässigkeit und Änderungen ohne unsere Genehmigung schließen jede Gewährleistung aus. Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit schriftlich bei uns erhoben werden. Das ersetzte Stück wird bei Ersatzlieferung oder Gutschrift unser Eigentum.
6.2 Software Lizenzbedingungen:Durch Installation des Programmes erklären Sie sich mit den Lizenzbedingungen einverstanden.
Der Autor erteilt Ihnen eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareproduktes. Sie erhalten vom Autor eine nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete, nicht übertragbare und unwiderrufliche Lizenz, die Software zu nutzen. Das Eigentums- und Urheberrecht an der Software verbleibt beim Autor.
Der Autor übernimmt keine Haftung für indirekte, direkte, zufällige oder anderweitig resultierende Schäden wie zB. (aber nicht ausschließlich) Datenverluste, Verlust von Einkünften oder anderen, die durch dieses Programm verursacht werden könnten.
Der Autor hat dieses Softwareprodukt nach bestem Wissen und Gewissen entwickelt, dies garantiert jedoch keine Fehlerfreiheit. Gewährleistungsansprüche an den Autor sind daher auf den jeweiligen Kaufpreis beschränkt.
Jede Art der Weitergabe des Programmes ist strengstens untersagt!
6.3. Jeder weitergehende Ersatz eines Schadens wird außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausdrücklich abgelehnt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Lieferung. Darüber hinaus ist der Ersatz eines Schadens der Höhe nach mit dem Warenwert begrenzt.
6.4. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
7. Abnahme, Abruf, Rückgabe7.1. Auf Abruf gekaufte Ware ist binnen drei Monate abzunehmen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme sind wir berechtigt, die versandfertige Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern und unter Belastung aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen. Bei Abnahmeverzug über den genannten dreimonatigen Zeitraum hinaus sind wir auf jeden Fall berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und unbeschadet weitergehender Ansprüche vom Besteller eine 20 %ige Stornogebühr zu begehren.
7.2. Bestellte Ware wird ausnahmslos nicht zurückgenommen. Etwaige Rücklieferungen werden daher nicht angenommen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers zurückgeschickt.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht8.1. Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
8.2. Softwareprogramme (ausgenommen das Datenträgermaterial) sowie in Softwareprogrammen verwendete Dienstprogramme und Routinen und die diesen beigefügten Dokumentationen bleiben zeitlich unbegrenzt unser uneingeschränktes Eigentum. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte sowie das Anfertigen von Kopien für derartige Zwecke sowie jede andere unser Eigentumsrecht schmälernde Handlung sind unzulässig. Der Besteller verpflichtet sich, copy-right und Eigentumsvermerke weder aus der Software noch aus der Dokumentation zu entfernen.
9. Aufrechnungsverbot, Abtretungen9.1. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
9.2. Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
10. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand10.1. Rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die zwischen Kaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Streitigkeiten gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien als vereinbart. Erfüllungsort ist Wien.
10.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. |